Monat: <span>Februar 2022</span>

Allgemein

Termine und Änderungen

Hallo Zusammen,

bitte beachtet, dass das Training am Freitag, den 25.2. wegen des Lehrgangs in Oberhaching entfällt. Dies betrifft das Jugend- und das Erwachsenentraining.

Kommende Woche sind Schulferien. Das Ferientraining ist für alle offen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, mit und ohne Rüstung) und findet Montags (28.2.) und Donnerstags (3.3.) jeweils von 19 bis 21 Uhr in der Schulstrasse 3 am Rotkreuzplatz statt.

Termine: (vgl. DKenB.de, oder fragt Eure Trainer!)

  • DEM 19.3. – Anmeldung für Bayern hier
  • Gasshuku 6.-10.4.
  • Kendo EM in Frankfurt 27.-29.5. – Es werden noch Helfer gesucht.
  • Tengu-Cup 25.-26.6.
  • Japanfest im Englischen Garten 17.7. – Save the Date, wir brauchen Leute für die Vorführung!

Ab sofort gelten in Bayern für den Sport wieder neue Corona-Regeln:

Für die eigene Sportausübung gilt 3G – geimpft, genesen oder getestet

Für die eigene Sportausübung in allen Sportanlagen gilt die 3G-Regelung. Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur für Personen die geimpft, genesen oder getestet sind gestattet. Kinder unter 14 Jahren oder minderjährige Schüler*innen stehen getesteten Personen gleich.

Für Zuschauer, Besucher, Begleitpersonen gilt 2G – geimpft oder genesen

Außerhalb der eigenen Sportausübung (Zuschauer, Besucher, Begleitpersonen) gilt die 2G-Regelung. Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur für Personen die geimpft, genesen oder unter 14 Jahre alt sind gestattet. Unabhängig vom Impfstatus haben minderjährige Schüler*innen Zugang zu den Sportstätten.

Als Testnachweis zugelassen sind:

  • ein PCR-Test oder PoC-PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • ein PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
  • ein zugelassener Selbsttest, der vor höchstens 24 Stunden unter Aufsicht durchgeführt wurde

Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson verpflichtet.

Maskenpflicht

In Gebäuden, Räumen und bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel außerhalb der eigenen Sportausübung gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die Maskenpflicht entfällt:

  • während der eigenen Sportausübung
  • an einem festen Steh- oder Sitzplatz solange ein Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen die nicht dem eigenen Hausstand angehören eingehalten werden kann.

Von der Maskenpflicht befreit sind:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Personen die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (Nachweis erforderlich)

Für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren genügt das Tragen einer medizinischen Maske

Kommt ins Training und bleibt gesund 🙂

Aktuelle Regelung:

  • Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings oder einem festen Platz mit 1,5 m Abstand. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren genügt eine medizinische Maske
  • Des Weiteren gilt 3G (Geimpft, Genesen oder Getestet). Für Besucher etc. gilt 2G (Geimpft oder Genesen). Kinder unter 14 Jahren und minderjährige Schüler sind davon ausgenommen und können ohne Impf-/Testnachweis teilnehmen.

Unsere Trainer sind gehalten, die Nachweise zu kontrollieren. Wer die Belege (Impfung/Genesung, negatives Testergebnis, Ausweis) nicht vollständig vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

  • Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.
  • Geboostert ist man ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung.
  • Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).
  • Getestet ist man, wenn man zum Trainingsbeginn einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest von einem anerkannten Testzentrum oder einen negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen kann. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probeentnahme. Ebenso gelten Selbsttests unter Aufsicht des Trainers.