Neue Corona Situation: 3G-Regeln
Ab Montag gilt in Bayern eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Damit greift ab Montag, 23. August 2021 die 3G-Regel: Am Training kann man nur noch geimpft, genesen oder negativ getestet teilnehmen.
Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung. Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben). Getestet ist man, wenn man zum Trainingsbeginn einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest von einem anerkannten Testzentrum oder einen negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen kann. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probeentnahme.
Selbsttests gelten nicht.
Es besteht keine Testpflicht für Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Unsere Trainer sind gehalten, die 3G zu kontrollieren.
Wer keinen Beleg (Testergebnis, Impfausweis usw.) vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.