Monat: <span>November 2021</span>

Allgemein

Ab sofort gilt „2G plus“

In Bayern gilt seit heute u.a. für Sport 2G Plus.

Das bedeutet, dass die Teilnahme am Kendotraining ab sofort nur noch geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet möglich ist. Zusätzlich muss die Identität der Teilnehmer durch Ausweiskontrolle überprüft werden. Die Regelung gilt bis 15. Dezember.

Schüler, die in der Schule getestet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen und können ohne Nachweis am Training teilnehmen (sofern die Tests in der Schule negativ ausfallen natürlich).

Bringt daher bitte ab heute zum Training mit:

  1. Impf- oder Genesenennachweis
  2. aktuelles negatives Testergebnis (Schnelltest: 24 Stunden gültig; PCR-Test: 48 Stunden gültig)
  3. gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis)

Aktuelle Regelung:

  • Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings.
  • Des Weiteren gilt 2G Plus (Geimpft oder Genesen, und zusätzlich dazu ein negativer Testnachweis).
  • ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 12 Jahren. Sie können ohne Nachweis mitmachen.
  • ausgenommen sind ebenfalls Schüler unter 18 Jahren (mit Schülerausweis, befristet bis 31.12.2021)

Unsere Trainer sind gehalten, die 2G Plus-Nachweise zu kontrollieren. Wer die Belege (Impfung/Genesung, negatives Testergebnis, Ausweis) nicht vollständig vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.

Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).

Getestet ist man, wenn man zum Trainingsbeginn einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest von einem anerkannten Testzentrum oder einen negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen kann. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probeentnahme. Selbsttests gelten nicht.

Allgemein

Montagstraining

Ab sofort ist das Montagstraining in der Dieselstrasse 12 am OEZ wieder offen für alle Erwachsenen mit und ohne Rüstung.

Bitte beachten: seit Dienstag, den 9.11. gilt die Corona Stufe „rot“

  • Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings.
  • Des Weiteren gilt 2G (Geimpft oder Genesen), ein negativer Testnachweis ist nicht mehr ausreichend für die Trainingsteilnahme.
  • ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 12 Jahren. Sie können ohne Nachweis mitmachen.
  • ausgenommen sind ebenfalls Schüler unter 18 Jahren (mit Schülerausweis, befristet bis 31.12.2021)

Unsere Trainer sind gehalten, die 2G-Nachweise zu kontrollieren. Wer keinen Beleg (für Impfung oder Genesung, s.u.) vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.

Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).

Allgemein

Ausnahmeregelung für Jugendliche

Ausnahmeregelung für Jugendliche

„Minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12 bis einschließlich 17 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.“ (Beschluss des Kabinetts vom 9.11.)

Das bedeutet, dass die Teilnahme am Kendotraining auch für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre auch ohne Impfung weiterhin möglich ist (befristet bis Jahresende.)

Aktuelle Regelung:

  • Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings.
  • Des Weiteren gilt 2G (Geimpft oder Genesen), ein negativer Testnachweis ist nicht mehr ausreichend für die Trainingsteilnahme.
  • ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 12 Jahren. Sie können ohne Nachweis mitmachen.
  • ausgenommen sind ebenfalls Schüler unter 18 Jahren (mit Schülerausweis, befristet bis 31.12.2021)

Unsere Trainer sind gehalten, die 2G-Nachweise zu kontrollieren. Wer keinen Beleg (für Impfung oder Genesung, s.u.) vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.

Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).

Allgemein

Corona Stufe ROT

Bitte beachten: ab Dienstag, den 9.11. gilt die Corona Stufe „rot“

Für das Kendo-Training bedeutet das:

  • Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings.
  • Des Weiteren gilt 2G (Geimpft oder Genesen), ein negativer Testnachweis ist nicht mehr ausreichend für die Trainingsteilnahme.
  • ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 12 Jahren. Sie können ohne Nachweis mitmachen.
    Ab 12 Jahren gilt ebenfalls 2G!

Unsere Trainer sind gehalten, die 2G-Nachweise zu kontrollieren. Wer keinen Beleg (für Impfung oder Genesung, s.u.) vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.

Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).

Allgemein

Corona Stufe GELB

Bitte beachten: seit heute gilt die Corona Stufe „gelb“

  • Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings.
  • Des Weiteren gilt 3G+ (Geimpft, Genesen, negativer PCR-Test s.u.), auch für Begleitpersonen.
  • Schüler, die regelmäßig getestet werden, müssen keinen eigenen Testnachweis vorlegen.

Unsere Trainer sind gehalten, die 3G+ zu kontrollieren. Wer keinen Beleg (Impfnachweis, Testergebnis, usw.) vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.

Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).

Getestet ist man, wenn man zum Trainingsbeginn einen negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen kann. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probeentnahme. Selbsttests gelten nicht. Es besteht keine Testpflicht für Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.