Ausnahmeregelung für Jugendliche
„Minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12 bis einschließlich 17 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.“ (Beschluss des Kabinetts vom 9.11.)
Das bedeutet, dass die Teilnahme am Kendotraining auch für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre auch ohne Impfung weiterhin möglich ist (befristet bis Jahresende.)
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Aktuelle Regelung:
- Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings.
- Des Weiteren gilt 2G (Geimpft oder Genesen), ein negativer Testnachweis ist nicht mehr ausreichend für die Trainingsteilnahme.
- ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 12 Jahren. Sie können ohne Nachweis mitmachen.
- ausgenommen sind ebenfalls Schüler unter 18 Jahren (mit Schülerausweis, befristet bis 31.12.2021)
Unsere Trainer sind gehalten, die 2G-Nachweise zu kontrollieren. Wer keinen Beleg (für Impfung oder Genesung, s.u.) vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.
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Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.
Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).