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Allgemein

Termine und Änderungen

Hallo Zusammen,

bitte beachtet, dass das Training am Freitag, den 25.2. wegen des Lehrgangs in Oberhaching entfällt. Dies betrifft das Jugend- und das Erwachsenentraining.

Kommende Woche sind Schulferien. Das Ferientraining ist für alle offen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, mit und ohne Rüstung) und findet Montags (28.2.) und Donnerstags (3.3.) jeweils von 19 bis 21 Uhr in der Schulstrasse 3 am Rotkreuzplatz statt.

Termine: (vgl. DKenB.de, oder fragt Eure Trainer!)

  • DEM 19.3. – Anmeldung für Bayern hier
  • Gasshuku 6.-10.4.
  • Kendo EM in Frankfurt 27.-29.5. – Es werden noch Helfer gesucht.
  • Tengu-Cup 25.-26.6.
  • Japanfest im Englischen Garten 17.7. – Save the Date, wir brauchen Leute für die Vorführung!

Ab sofort gelten in Bayern für den Sport wieder neue Corona-Regeln:

Für die eigene Sportausübung gilt 3G – geimpft, genesen oder getestet

Für die eigene Sportausübung in allen Sportanlagen gilt die 3G-Regelung. Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur für Personen die geimpft, genesen oder getestet sind gestattet. Kinder unter 14 Jahren oder minderjährige Schüler*innen stehen getesteten Personen gleich.

Für Zuschauer, Besucher, Begleitpersonen gilt 2G – geimpft oder genesen

Außerhalb der eigenen Sportausübung (Zuschauer, Besucher, Begleitpersonen) gilt die 2G-Regelung. Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur für Personen die geimpft, genesen oder unter 14 Jahre alt sind gestattet. Unabhängig vom Impfstatus haben minderjährige Schüler*innen Zugang zu den Sportstätten.

Als Testnachweis zugelassen sind:

  • ein PCR-Test oder PoC-PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • ein PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
  • ein zugelassener Selbsttest, der vor höchstens 24 Stunden unter Aufsicht durchgeführt wurde

Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson verpflichtet.

Maskenpflicht

In Gebäuden, Räumen und bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel außerhalb der eigenen Sportausübung gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die Maskenpflicht entfällt:

  • während der eigenen Sportausübung
  • an einem festen Steh- oder Sitzplatz solange ein Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen die nicht dem eigenen Hausstand angehören eingehalten werden kann.

Von der Maskenpflicht befreit sind:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Personen die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (Nachweis erforderlich)

Für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren genügt das Tragen einer medizinischen Maske

Kommt ins Training und bleibt gesund 🙂

Aktuelle Regelung:

  • Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings oder einem festen Platz mit 1,5 m Abstand. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren genügt eine medizinische Maske
  • Des Weiteren gilt 3G (Geimpft, Genesen oder Getestet). Für Besucher etc. gilt 2G (Geimpft oder Genesen). Kinder unter 14 Jahren und minderjährige Schüler sind davon ausgenommen und können ohne Impf-/Testnachweis teilnehmen.

Unsere Trainer sind gehalten, die Nachweise zu kontrollieren. Wer die Belege (Impfung/Genesung, negatives Testergebnis, Ausweis) nicht vollständig vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

  • Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.
  • Geboostert ist man ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung.
  • Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).
  • Getestet ist man, wenn man zum Trainingsbeginn einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest von einem anerkannten Testzentrum oder einen negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen kann. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probeentnahme. Ebenso gelten Selbsttests unter Aufsicht des Trainers.
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Kendolehrgang Oberhaching vom 25.-27.02. und Kyuprüfung

Ausschreibung unten.
Teilnehmen können alle Kendoka aus Bayern mit gültigem Kendopass (mit Jahressichtmarke von 2021.)

Anmeldung für Mitglieder von Kendo München e.V. bis 5.2. an info@kendo-muenchen.de
Bei der Anmeldung bitte angeben (unvollständige Meldungen werden nachrangig behandelt):

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Graduierung
  • Übernachtung oder Tagesplatz
  • Erwachsenenlehrgang oder Kinder- und Jugendlehrgang
  • Kinder und Jugendliche benötigen eine Zustimmungserklärung der Eltern!

Check-In an der Rezeption der Sportschule Oberhaching für alle Teilnehmer am Freitag, den
25.02.2022 um 18 Uhr.

Kyuprüfung:
Für Lehrgangsteilnehmer werden Prüfungen bis einschließlich zum 1. Kyu am Sonntag,
27.02.2022, angeboten. Anmeldungen bitte beim Referenten für Prüfwesen des BKenVs
per E-Mail (pruefwesen@BKenV.de)

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Kendo 2022

Frohes neues Jahr!

Ich hoffe, Ihr hattet schöne Feiertage und seid alle gut, gesund und erholt ins neue Jahr gestartet.

Nach dem aktuellen Stand können wir mit dem Kendotraining nächste Woche mit den derzeit gültigen 2G Plus Regeln wieder starten (Geimpft/Genesen und zusätzlich Getestet/Geboostert, s.u.).

  • Das Montagstraining am Olympiazentrum ist weiterhin für Anfänger und Rüstungsträger (!) gedacht.
  • Donnerstags ist ab 19 Uhr Anfängertraining, ab 20 Uhr gemeinsames Training für alle, und ab 20:30 Jigeiko geplant.
  • Dienstags und Freitags nur Fortgeschrittene (Rüstungsträger).

Wir sehen uns im Training 🙂

Aktuelle Regelung:

  • Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings.
  • Des Weiteren gilt 2G Plus (Geimpft oder Genesen, und zusätzlich dazu ein negativer Testnachweis oder eine Boosterimpfung).
  • Noch nicht eingeschulte Kinder und Schüler unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, können ohne Impf-/Testnachweis teilnehmen.

Unsere Trainer sind gehalten, die 2G Plus-Nachweise zu kontrollieren. Wer die Belege (Impfung/Genesung, negatives Testergebnis, Ausweis) nicht vollständig vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.

Geboostert ist man ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung.

Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).

Getestet ist man, wenn man zum Trainingsbeginn einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest von einem anerkannten Testzentrum oder einen negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen kann. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probeentnahme. Selbsttests gelten nicht.

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Ab sofort gilt „2G plus“

In Bayern gilt seit heute u.a. für Sport 2G Plus.

Das bedeutet, dass die Teilnahme am Kendotraining ab sofort nur noch geimpft oder genesen und zusätzlich negativ getestet möglich ist. Zusätzlich muss die Identität der Teilnehmer durch Ausweiskontrolle überprüft werden. Die Regelung gilt bis 15. Dezember.

Schüler, die in der Schule getestet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen und können ohne Nachweis am Training teilnehmen (sofern die Tests in der Schule negativ ausfallen natürlich).

Bringt daher bitte ab heute zum Training mit:

  1. Impf- oder Genesenennachweis
  2. aktuelles negatives Testergebnis (Schnelltest: 24 Stunden gültig; PCR-Test: 48 Stunden gültig)
  3. gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis)

Aktuelle Regelung:

  • Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings.
  • Des Weiteren gilt 2G Plus (Geimpft oder Genesen, und zusätzlich dazu ein negativer Testnachweis).
  • ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 12 Jahren. Sie können ohne Nachweis mitmachen.
  • ausgenommen sind ebenfalls Schüler unter 18 Jahren (mit Schülerausweis, befristet bis 31.12.2021)

Unsere Trainer sind gehalten, die 2G Plus-Nachweise zu kontrollieren. Wer die Belege (Impfung/Genesung, negatives Testergebnis, Ausweis) nicht vollständig vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.

Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).

Getestet ist man, wenn man zum Trainingsbeginn einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest von einem anerkannten Testzentrum oder einen negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen kann. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probeentnahme. Selbsttests gelten nicht.

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Montagstraining

Ab sofort ist das Montagstraining in der Dieselstrasse 12 am OEZ wieder offen für alle Erwachsenen mit und ohne Rüstung.

Bitte beachten: seit Dienstag, den 9.11. gilt die Corona Stufe „rot“

  • Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings.
  • Des Weiteren gilt 2G (Geimpft oder Genesen), ein negativer Testnachweis ist nicht mehr ausreichend für die Trainingsteilnahme.
  • ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 12 Jahren. Sie können ohne Nachweis mitmachen.
  • ausgenommen sind ebenfalls Schüler unter 18 Jahren (mit Schülerausweis, befristet bis 31.12.2021)

Unsere Trainer sind gehalten, die 2G-Nachweise zu kontrollieren. Wer keinen Beleg (für Impfung oder Genesung, s.u.) vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.

Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).

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Ausnahmeregelung für Jugendliche

Ausnahmeregelung für Jugendliche

„Minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12 bis einschließlich 17 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.“ (Beschluss des Kabinetts vom 9.11.)

Das bedeutet, dass die Teilnahme am Kendotraining auch für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre auch ohne Impfung weiterhin möglich ist (befristet bis Jahresende.)

Aktuelle Regelung:

  • Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings.
  • Des Weiteren gilt 2G (Geimpft oder Genesen), ein negativer Testnachweis ist nicht mehr ausreichend für die Trainingsteilnahme.
  • ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 12 Jahren. Sie können ohne Nachweis mitmachen.
  • ausgenommen sind ebenfalls Schüler unter 18 Jahren (mit Schülerausweis, befristet bis 31.12.2021)

Unsere Trainer sind gehalten, die 2G-Nachweise zu kontrollieren. Wer keinen Beleg (für Impfung oder Genesung, s.u.) vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.

Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).

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Corona Stufe ROT

Bitte beachten: ab Dienstag, den 9.11. gilt die Corona Stufe „rot“

Für das Kendo-Training bedeutet das:

  • Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings.
  • Des Weiteren gilt 2G (Geimpft oder Genesen), ein negativer Testnachweis ist nicht mehr ausreichend für die Trainingsteilnahme.
  • ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 12 Jahren. Sie können ohne Nachweis mitmachen.
    Ab 12 Jahren gilt ebenfalls 2G!

Unsere Trainer sind gehalten, die 2G-Nachweise zu kontrollieren. Wer keinen Beleg (für Impfung oder Genesung, s.u.) vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.

Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).

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Corona Stufe GELB

Bitte beachten: seit heute gilt die Corona Stufe „gelb“

  • Auf dem Schulgelände besteht FFP2-Maskenpflicht, außer während des Trainings.
  • Des Weiteren gilt 3G+ (Geimpft, Genesen, negativer PCR-Test s.u.), auch für Begleitpersonen.
  • Schüler, die regelmäßig getestet werden, müssen keinen eigenen Testnachweis vorlegen.

Unsere Trainer sind gehalten, die 3G+ zu kontrollieren. Wer keinen Beleg (Impfnachweis, Testergebnis, usw.) vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.

Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.

Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).

Getestet ist man, wenn man zum Trainingsbeginn einen negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen kann. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probeentnahme. Selbsttests gelten nicht. Es besteht keine Testpflicht für Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

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Ferientraining

Nächste Woche sind Herbstferien (1.11.-7.11.).

Ferientraining ist am Dienstag, den 2.11. und am Donnerstag, den 4.11., jeweils von 19-21 Uhr in der Schulstraße 3 am Rotkreuzplatz für Fortgeschrittene mit und ohne Bogu.

Es gelten folgende Regeln:

  • bei Inzidenz über 35: Trainingsteilnahme nur Geimpft, Genesen, Getestet* (s.u.)
  • Maskenpflicht innerhalb der Gebäude, ausser während des Trainings
  • keine Einschränkung der Personenhöchstzahlen

  • Geimpft ist man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung.
  • Genesen ist man mit einem positiven PCR-Testergebnis, bei dem der Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Wenn Ihr also Corona überstanden habt, geltet Ihr bis zu sechs Monate als genesen. Ihr könnt dann durch eine einzige Teilimpfung als geimpft gelten (siehe oben).
  • Getestet ist man, wenn man zum Trainingsbeginn einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest von einem anerkannten Testzentrum oder einen negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen kann. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probeentnahme. Selbsttests gelten nicht. Es besteht keine Testpflicht für Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Unsere Trainer sind gehalten, die 3G zu kontrollieren. Wer keinen Beleg (Impfnachweis, Testergebnis, usw.) vorzeigen kann, darf leider nicht am Training teilnehmen.